ENERGIEBERATUNG · MAGDEBURG & SACHSEN-ANHALT · DENA-ZERTIFIZIERT · BAFA-GELISTET

Was ich für Sie übernehme

Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur bewilligten Förderung — unabhängig und auf Ihr Gebäude abgestimmt.

Energieberatung vor Ort

Bestandsaufnahme gemäß §60 GEG

Sanierungsfahrplan

Individueller iSFP mit Förder-Bonus

Energieausweis

Bedarfs- & Verbrauchsausweis

Förderanträge

BAFA & KfW — korrekt & rechtzeitig

Baubegleitung

Fachplanung während der Umsetzung

Wohngebäude

Vom Einfamilienhaus bis zur Wohnungseigentümergemeinschaft: individueller Sanierungsfahrplan, Energieausweis und die passende Kombination aus Zuschuss und Kredit.

Egal ob Sie ein einzelnes Haus sanieren oder eine Eigentümergemeinschaft vertreten — ich erstelle die Energieberatung gemäß §60 GEG, dokumentiere den Ist-Zustand und zeige Ihnen, welche Maßnahmen sich wirklich lohnen.

Energieberatung vor Ort gemäß §60 GEG.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) mit konkreten Maßnahmenpaketen.

Energieausweis — Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, je nach Gebäude.

Antragstellung bei BAFA und KfW, inklusive WEG-Bonus für Eigentümergemeinschaften.

Fördermöglichkeiten für Wohngebäude

50%

Energieberatung (BAFA EBW)

Zuschuss zum Beratungshonorar — max. 650€ bei 1–2 Wohneinheiten bzw. 850€ ab 3 Wohneinheiten, zzgl. 250€ WEG-Bonus.

20%

Einzelmaßnahmen (BEG EM)

15% Grundförderung + 5% iSFP-Bonus für Dämmung, Fenster & Anlagentechnik — bis 60.000€ Kosten pro Wohneinheit förderfähig.

70%

Heizungstausch (KfW 458)

Bis zu 70% Zuschuss für eine neue Heizung mit erneuerbaren Energien — abhängig von Einkommen und Tempo des Austauschs.

45%

Effizienzhaus-Kredit (KfW 261)

Zinsgünstiger Kredit bis 150.000€ je Wohneinheit, mit bis zu 45% Tilgungszuschuss — also bis zu 67.500€, die Sie nicht zurückzahlen.

10.000–50.000€

Sachsen-Anhalt MODERN

Zinsgünstiges Landesdarlehen der IB Sachsen-Anhalt, pro Wohneinheit, ohne Einkommensgrenze und kombinierbar mit BAFA und KfW.

Nichtwohngebäude

Bürogebäude, Praxen, Produktions- und kommunale Gebäude: Energieberatung nach DIN V 18599, abgestimmt auf KfW 263 und das Landesprogramm Sachsen-Anhalt ENERGIE.

Für Gewerbeimmobilien zählen andere Kennzahlen als bei Wohngebäuden — statt der Wohneinheit ist die Nettogrundfläche die Bezugsgröße. Ich begleite Sie von der Energieberatung bis zur Antragstellung bei BAFA, KfW und dem Land.

Energieberatung nach DIN V 18599 (BAFA EBN, Modul 2).

Energieaudit nach DIN EN 16247 — besonders relevant für kleine und mittlere Unternehmen.

Sanierungskonzept Richtung KfW-Effizienzgebäude.

Antragstellung bei BAFA, KfW und der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Fördermöglichkeiten für Nichtwohngebäude

50%

Energieberatung (BAFA EBN)

Zuschuss zum Beratungshonorar — max. 3.000€ bei Energiekosten über 10.000€/Jahr, sonst max. 600€.

35%

Effizienzgebäude-Kredit (KfW 263)

Zinsgünstiger Kredit bis 2.000€ pro m² Nettogrundfläche, mit bis zu 35% Tilgungszuschuss — ab Effizienzgebäude-Stufe 70.

50%

Sachsen-Anhalt ENERGIE

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Unternehmen — Voraussetzung sind ein Energieaudit und mindestens 20% Energieeinsparung. Förderaufruf läuft bis 30.06.2027.

Denkmal

Energetische Sanierung mit Rücksicht auf den Bestand — erleichterte technische Anforderungen, eigene Förderkonditionen und enge Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde.

Baudenkmäler und Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz unterliegen eigenen Regeln: Der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis entfällt zwar nach §79 GEG, für Förderanträge bleibt er aber meist sinnvoll. Ich erstelle das energetische Konzept so, dass es zu den Auflagen des Denkmalschutzes passt.

Energieberatung mit Rücksicht auf die Auflagen des Denkmalschutzes.

Abstimmung des Sanierungskonzepts mit der Denkmalbehörde.

Energieausweis auf Wunsch — freiwillig, aber förderrelevant.

Antragstellung für das KfW-Effizienzhaus Denkmal.

Fördermöglichkeiten für Denkmäler

160%

Erleichterte Anforderungen

Beim KfW-Effizienzhaus Denkmal darf der Primärenergiebedarf 160% des Referenzwerts betragen (175% beim Transmissionswärmeverlust) — angepasst an den Bestand.

25%

Effizienzhaus Denkmal (KfW 261)

Tilgungszuschuss ab 5%, mit Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse bis 25% — bis zu 37.500€ je Wohneinheit auf 150.000€ Kredit.

Denkmal-AfA (§7h / §7i EStG)

Zusätzlich zur KfW-Förderung lassen sich Sanierungskosten steuerlich abschreiben — kombinierbar, sofern keine Maßnahme doppelt gefördert wird. Hierfür empfehle ich Rücksprache mit Ihrem Steuerberater.

Alle Angaben ohne Gewähr — Förderprogramme, Fördersätze und Budgets können sich ändern. Ich prüfe für Sie, welche Kombination aktuell für Ihr Gebäude gilt.

Nicht sicher, welches Programm zu Ihnen passt?

Schreiben Sie mir kurz, worum es geht — ich sage Ihnen unverbindlich, welche Förderung für Ihr Gebäude infrage kommt.

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